Gemäß  § 28 BDSG, wird es den Vereinen erlaubt, personenbezogen Daten zu speichern, soweit diese nur für vereinsinterne Zwecke (das sind bei uns Informationen für die Mitglieder und die Abbuchung der Mitgliedsbeiträge)  verwendet werden und mit der Anmeldung bekannt gegeben wurden.

Dies trifft bei uns voll zu, so dass zusätzliche datenschutzbezogenen Einwilligungen nicht erforderlich sind.